Informationen über körperliche und/ oder geistige Behinderungen
Mehrheit hat physiologische Beeinträchtigungen
Menschen haben laut Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Behinderung, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Einschränkungen können ausschließlich geistige Fähigkeiten oder Körperfunktionen betreffen. Geht beides miteinander einher oder liegen noch andere Einschränkungen vor – seelische bzw. psychische oder Sinnesbeeinträchtigungen wie Taubblindheit, handelt es sich um eine Mehrfachbehinderung.
Knapp zwei von drei Menschen mit Behinderung haben körperliche Einschränkungen. Der Anteil von Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderungen macht insgesamt 13 % aus. Die Angaben beziehen sich auf Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zu schwerbehinderten Menschen.
Funktionen sind eingeschränkt
Eine körperliche Behinderung ist eine physiologische Einschränkung des menschlichen Körpers. Körperbehindert ist, wer aufgrund einer Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparats, Organschädigung oder Erkrankung in seinen körperlichen Funktionen beeinträchtigt ist. Ein solches Handicap kann angeboren sein, z. B. genetische Ursachen haben. Schädigungen können auch im Lauf des Lebens erworben werden, z. B. als Folge eines Unfalls oder aufgrund einer chronischen Erkrankung.
Ursachen für körperliche Behinderung
Unter körperliche Behinderung fallen alle Erscheinungsformen und Schweregrade körperlicher Beeinträchtigungen. Ursachen hierfür können sein:
- Schädigungen des zentralen Nervensystems: Querschnittslähmung, Hirnschädigungen, zerebrale Bewegungsstörungen (z. B. Spastik), Multiple Sklerose, Spaltung der Wirbelsäule, Kinderlähmung, Parkinson
- Schädigungen des Skelettsystems: Rückgratverkrümmungen (z. B. Skoliosen), Glasknochenkrankheit, Gelenkfehlstellungen
- Fehlbildungen des Skelettsystems: Fehlen von Gliedmaßen (Amelie), Fehlbildung einer oder mehrerer Gliedmaßen (Dysmelien), Spaltbildungen von Hand oder Fuß
- Schädigungen der Gliedmaßen: Gliedmaßenverlust, durch Unfall, Amputationen, wegen Tumore oder Gefäßerkrankungen, Gliedmaßenfehlbildungen
- Muskelsystemerkrankungen: Muskelschwäche, Muskelschwund
- Entzündliche Erkrankungen der Knochen und Gelenke: Arthritis
Lernvermögen und Alltagsfähigkeiten sind eingeschränkt
Eine geistige Behinderung ist gemäß „American Association on Intellectual and Developmental Disabilities“ eine Einschränkung kognitiver Fähigkeiten und des adaptiven Verhaltens, welche sich in den konzeptuellen, sozialen und praktischen Fähigkeiten wiederspiegelt und bereits im Kindesalter auftritt. Adaptives Verhalten meint Lebenskompetenzen, also Fähigkeiten, die zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben und für das Miteinander benötigt werden. Konzeptionelle Fähigkeiten werden benötigt, um Aufgaben zu bewältigen, für die keine Vorgehensweise vorgegeben wird und zu deren Bewältigung neue Strategien entwickelt werden müssen.
Eine geistige Behinderung macht sich meist durch eine Intelligenzminderung im frühen Kindesalter bemerkbar. Diese kann mit weiteren Entwicklungsstörungen einhergehen, z. B. im Spracherwerb und Sozialverhalten, in der Wahrnehmung, psychischen Entwicklung sowie in der Motorik. Beispielsweise kann das Abstraktionsvermögen gemindert sein, was sich durch das Hängenbleiben am Detail oder am sinnlichen Wahrnehmen äußern kann. Zudem können das Anpassungsvermögen sowie die soziale und emotionale Reife beeinträchtigt sein.
Ursachen für geistige Behinderung
Es kann zu einer geistigen Behinderung kommen, wenn das Gehirn in seiner Entwicklung beeinträchtigt wird, z. B. durch Hirnschädigungen oder Hirnfunktionsstörungen. Dies kann sich vor, während oder nach der Geburt ereignen. Ursachen hierfür können sein:
- genetisch bedingt, z. B. eine Chromosomenstörung wie das Down-Syndrom, spontan auftretende Neu-Mutationen nach der Eizellenbefruchtung, Erbkrankheiten
- Gehirnentzündung oder Hirnhautentzündung
- Alkoholkonsum in der Schwangerschaft
- Sauerstoffmangel während der Geburt
- Unfall
Behinderungsgrad wird ermittelt
Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung, unabhängig davon, ob es sich um einer körperliche oder geistige Beeinträchtigung handelt. Der GdB kann zwischen 20 und 100 liegen. Der Behinderungsgrad wird auf Antrag mit einem ärztlichen Gutachten ermittelt. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB erstellt.
Eine Schwerbehinderung haben Menschen mit einem GdB ab 50. Diese können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der mit einer Vielzahl an Vorteilen auf einen Nachteilsausgleich zielt, z. B. finanzielle Vergünstigungen, steuerliche Freibeträge oder besondere Regelungen beim Kündigungsschutz.
Häufig gestellte Fragen
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Wie viele Menschen sind von einer Behinderung betroffen?
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes hatten im Jahr 2019 rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland eine Schwerbehinderung. Das entsricht einem Anteil von 9,5 % an der Gesamtbevölkerung. Als schwerbehindert gelten Menschen, welche durch die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 zuerkannt haben und über einen Schwerbehindertenausweis verfügen.
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Was sind die häufigsten Ursachen für Behinderungen?
Behinderungen werden mit großer Mehrheit (89 %) durch Erkrankungen verursacht. Rund 3 % sind angeboren oder treten im ersten Lebensjahr auf. Nur knapp 1 % der Behinderungen ist auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Die Angaben beziehen sich auf Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zu schwerbehinderten Menschen in Deutschland aus dem Jahr 2019.
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Welche Altersgruppe ist von Behinderungen besonders betroffenen?
Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf. Fast die Hälfte (44 %) gehört der Altersgruppe 55 bis 74 Jahre an. Eine Schwerbehinderung haben ein Drittel (34 %) der über 75-Jährigen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nur zu 2 % betroffen.
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Wie kann der Schweregrad einer geistigen Behinderung ermittelt werden?
Der Grad einer geistigen Behinderung kann mit einem Intelligenztest ermittelt werden. Die Intelligenz wird mit einem standardisierten Test gemessen und mit dem Intelligenzquotienten (IQ) angegeben. Der durchschnittliche IQ liegt bei 100. In Anlehnung an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt eine leichte Intelligenzminderung bei einem IQ von unter 70 vor. Sie teilt Intelligenzminderung ein in:
- leichte Intelligenzminderung (IQ 50-69):
- mittelgradige Intelligenzminderung (IQ 35-49)
- schwere Intelligenzminderung (IQ 20-34)
- schwerste Intelligenzminderung (IQ < 20)
Der IQ-Wert bezieht sich einseitig auf die Intelligenz eines Menschen. Um den Schweregrad einer geistigen Behinderung zu ermitteln, wird zunehmend zusätzlich eine Beurteilung der Alltagsfähigkeiten und die Höhe des Unterstützungsbedarfs von Menschen mit geistiger Behinderung vorgenommen.
Perspektiven von Menschen mit körperlicher und/ oder geistiger Behinderung
Die Schweregrade körperlicher und geistiger Behinderungen sind sehr unterschiedlich: Während mache Menschen mit Rollstühlen, Prothesen und Hilfsmitteln, z. B. für Küche und Bad, Einschränkungen ausgleichen und ein selbstständiges Leben führen können, benötigen andere Menschen mit körperlicher und/ oder geistiger Behinderung intensive Unterstützung bis hin zu Pflege. Um Kinder, Jugendliche und Erwachsene beim Erreichen größtmöglicher Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu unterstützen, bedarf es intensiver Begleitung und Assistenz.