

Sinnesspezifische Frühförder- und Beratungsstelle
Überregionale Anlaufstelle für Eltern mit Kindern mit Sinnesbeeinträchtigungen

Die Sinnesspezifische Frühförder- und Beratungsstelle ist eine überregionale Anlaufstelle für Eltern mit Kindern mit Sinnesbeeinträchtigungen wie Hör- und Hörsehstörungen, Taubblindheit oder Auffälligkeiten in der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung (AVWS). Zudem bieten wir Unterstützungsangebote für Kinder gehörloser Eltern (CODA) sowie für Kinder mit Bedarf an Gebärdensprache und anderen alternativen Kommunikationsformen.
Die Sinnesspezifische Frühförder- und Beratungsstelle ist zentral gelegen – auf dem Campus des Oberlinhaus in der Rudolf Breitscheid-Straße 24 in Potsdam-Babelsberg. Der Eingang liegt im Innenhof des Campus, der Zugang erfolgt über die Zufahrt an der Rudolf-Breitscheid-Straße. Unsere Räumlichkeiten befinden sich in der ehemaligen Oberlinkrippe (Haus 21) und sind z. T. barrierefrei zugänglich.
Im 1. OG sind unsere Büros und im Erdgeschoss verfügen wir über 2 Räume für persönliche Beratungsgespräche und die ambulante Frühförderung. Diese sind kindgerecht gestaltet sowie schallgedämpft und abdunkelbar. Zudem gehören vielfältige Spiel- und Lernmöglichkeiten zur Hör-, Sprach- und Sehförderung sowie zahlreiche Diagnostik- und Testmaterialien zur Ausstattung.
Hier bieten wir Sinnesspezifische Frühförderung:
- individuellle sinnesspezifische Frühförderung
- Beratung und Anleitung der Eltern sowie engen Bezugspersonen des Kindes
- Beratung zur Kindesentwicklung, Schwerpunkt Sinnesbeeinträchtigung
- Aufklärung bezüglich der Behinderung
- Informationen zur Frühförderung und zu rechtlichen Rahmenbedingungen
- Klärung des Unterstützungsbedarfs
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Unterstützung bei medizinischer Diagnostik
- Beratung zur Hilfsmittelversorgung
Team mit Fachkompetenz, Erfahrung und viel Einfühlungsvermögen
Unser Team besteht aus 10 Mitarbeitenden verschiedener Professionen, um unsere Förderungsleistungen gezielt auf die Bedürfnisse der Kinder im Vorschulalter abzustimmen. Es setzt sich zusammen aus Rehabilitations-, Sonder-, Heil-, Hörgeschädigten-, Seh- und Sprachbehindertenpädagogen sowie Ergo- und Physiotherapeuten. Zudem sind die Fachbereiche Sozialpädagogik und Patholingustik vertreten. Wir gehen auf jedes Kind individuell ein – auf Basis des ermittelten Förderbedarfs und Entwicklungsstandes sowie der persönlichen Ressourcen. Mit Fachkompetenz, Erfahrung und viel Einfühlungsvermögen sind wir für Familien da. Eine wertschätzende Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist uns dabei wichtig.
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
Termine nur nach Vereinbarung |
Aufnahmeanfragen & Informationen
Lage & Anfahrt
Adresse:
Rudolf-Breitscheid-Str. 24
14482 Potsdam
Öffentliche Verkehrsmittel
Bus:
Potsdam, Rathaus Babelsberg - 601, 616, 690, 693, 694
Tram:
Potsdam, Rathaus Babelsberg - 94, 99
S-Bahn:
S Babelsberg - S7
Weitere Informationen zu den Fahrplänen: Fahrplanauskunft Verkehrsbetriebe Potsdam
Auto & Parken
Bei der Anreise mit dem Auto fahren Sie auf der A 115 bis zur Abfahrt Potsdam-Babelsberg und dann über die Nuthestraße bis zur Abfahrt Friedrich-List-Straße. Unseren Parkplatz erreichen Sie über die Zufahrt Rudolf-Breitscheid-Straße 24. Hier stehen begrenzt Parkplätze zur Verfügung.
Der Parkvorgang startet automatisch mit der Einfahrt per Scann des Nummernschildes. Das Kennzeichen wird bei Ein- und Ausfahrt im Digital-System gescannt und somit die Dauer des Parkens erfasst. Das Fahrzeug kann auf einem der freien Stellplätze, die nicht einem Kennzeichen zugeordnet sind, abgestellt werden. Von Montag bis Sonntag, 00:00-24:00 Uhr, gelten folgende Tarife:
bis 30 Minuten:
kostenfrei
bis 60 Minuten:
2,00 €
danach je angefangenen 30 Minuten:
1,00 €
Tageshöchsttarif:
15,00 €
Zahlung des Parkentgelts kurz vor Ausfahrt am Kassenautomaten unter Angabe des Pkw-Kennzeichens – bar oder mit Karte. Ausfahrt innerhalb von 15 Minuten, sonst entstehen neue Parkgebühren. Es gelten die aushängenden allgemeinen Nutzungsbedingungen. Bei Verstoß entsteht ein Bußgeld von 40,00 Euro. Auf dem Gelände gelten die Regeln der STVO.
Sie finden kostenflichtige Parkplätze auch in den umliegenden Straßen oder im Weberpark.
