Freiräume für sich selbst schaffen: Pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige können Angebote zur Entlastung im Alltag nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Anspruch nehmen, auch ergänzend zu anderen Betreuungs- oder Assistenzleistungen. Konkrete Bedarfswünsche und den zeitlichen Umfang stimmen wir gern miteinander ab.