Sinnesspezifische Frühförderung und Beratung

Für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen sowie Angehörige

Die Oberlin Lebenswelten unterstützen Familien mit Kindern mit Sinnesbeeinträchtigungen durch sinnesspezifische Frühförderung und Beratung. Seit mehr als 20 Jahren sind wir im Land Brandenburg und in Berlin für Familien im Einsatz – mobil oder in der Sinnesspezifischen Frühförder- und Beratungsstelle in Potsdam. Zudem beraten wir Angehörige und weitere Bezugspersonen wie Erzieher und Therapeuten. Unsere speziell ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeitenden:

  • informieren über individuelle Fördermöglichkeiten und weitere Unterstützungsangebote
  • sind auf Wunsch behilflich bei Anträgen und erläutern rechtliche Rahmenbedingungen
  • informieren über Ärzte, Therapeuten und andere Einrichtungen

Wir sind die richtigen Ansprechpartner, wenn die medizinische Diagnose einer Sinnesbeeinträchtigung vorliegt. Besteht bei Kindern ein Verdacht darauf, können sich Eltern für eine Beratung zur ersten heilpädagogische Einschätzung an uns wenden.

Leistungen sind für Familien kostenfrei

Ziel der Einzelförderung ist es, eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung frühestmöglich zu erkennen und die Beeinträchtigung durch gezielte Fördermaßnahmen auszugleichen oder zu mildern. In enger Zusammenarbeit mit Eltern bzw. Bezugspersonen wird die individuelle Entwicklung des Kindes gefördert und unterstützend begleitet – unter besonderer Berücksichtigung der Sinnesbeeinträchtigung. Die Kinder sollen ihre Fähig- und Fertigkeiten bestmöglich entfalten. Insbesondere kommunikative, kognitive und soziale Kompetenzen stehen im Fokus.

Die sinnesspezifische Frühförderung kann von der Geburt bis zum Schuleintritt erfolgen. Sie ist eine für Familien kostenfreie Leistung der Eingliederungshilfe. Auf Antrag können die Kosten vom zuständigen Rehabilitationsträger übernommen werden.

Zielgruppen

Unsere Angebote richten sich an Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt – ggf. auch begleitend in der Schuleingangsphase – im Land Brandenburg und in Berlin mit:  

  • Hörbeeinträchtigung (Schallempfindungsstörungen, chronischen Schallleitungsstörungen)
  • Hörsehbeeinträchtigung oder Taubblindheit
  • Hör- und zusätzliche Beeinträchtigungen
  • Auffälligkeiten in der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung (AVWS)
  • Bedarf an Gebärdensprache oder anderen alternativen Kommunikationsformen
  • gehörlosen Eltern (CODA)

Angebotsportfolio

  • Förderung der auditiven und visuellen Wahrnehmungsfähigkeiten
  • der Lautsprach- und ggf. Gebärdensprachentwicklung
  • Förderung der kommunikativen Kompetenzen und sozialen Integration
  • Förderung der ganzheitlichen Entwicklung
  • Unterstützung bei medizinischer Diagnostik
  • Unterstützung bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Aufklärung bezüglich der Behinderung
  • Beratung und Unterstützung der Eltern bei individuellen Themen der Beziehung, Erziehung und Förderung
  • Zusammenarbeit mit Kitas, Hörakustikern und CI-Rehabilitationszentren

Team

Unser Team besteht aus speziell ausgebildeten und persönlich geeigneten Fachkräften. Es setzt sich zusammen aus Rehabilitations-, Sonder-, Heil-, Hörgeschädigten-, Seh- und Sprachbehindertenpädagogen sowie Ergo- und Physiotherapeuten. Zudem sind die Fachbereiche Sozialpädagogik und Patholinguistik vertreten. Wir haben viel Erfahrung im Umgang und in der gezielten Förderung von Kindern mit Sinnesbeeinträchtigungen sowie im Beraten von Angehörigen und Bezugspersonen. Wir verstehen uns als professioneller Partner von Menschen mit oder drohender Behinderung, Angehörigen sowie weiteren begleitenden Fachkräften. Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Menschlichkeit zeichnen uns aus.

Unsere Mitarbeitenden verfügen über zahlreiche Zusatzqualifikationen. Diese beziehen sich auf die:

  • Frühförderung sehbeeinträchtigter Kinder
  • Hörfrühförderung
  • Musiktherapie
  • auditiv-verbale Therapie
  • sensorische Integration
  • Gebärdensprache
  • entwicklungspsychologische Beratung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern

Ein besonderes Highlight ist das Münsteraner Elternprogramm zur Kommunikationsförderung hörgeschädigter Säuglinge im Alter zwischen 3 und 18 Monaten. In dem 3-monatigen Programm trainieren Mütter und Väter an 6 Gruppen- sowie 2 Einzelterminen mittels Videofeedback Verhaltensweisen, die ihrem Kind beim Erlernen von Hören und Kommunikation helfen. Außerdem erfahren sie emotionale Unterstützung durch den Austausch mit anderen Eltern. Der Ansatz ist hörgerichtet kommunikationsorientiert. Die Förderung der kindlichen Hör- und Sprachentwicklung im familiären Alltag steht im Vordergrund.

Die Oberlin Lebenswelten arbeiten:

  • ganzheitlich: Wir nehmen die vielfältigen Bedürfnisse von Kindern und Eltern wahr und schaffen gemeinsam ein entwicklungsförderndes Umfeld.
  • familienorientiert: Unsere Angebote orientieren sich an den zeitlichen und räumlichen Ressourcen von Familien. Wir arbeiten im Umfeld der Familie. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns wichtig.
  • interdisziplinär und vernetzt: Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten während der Diagnostik- und Förderprozesse mit medizinisch-therapeutischen, psychologischen sowie weiteren pädagogischen Professionen zusammen. Zudem gehören der öffentliche Gesundheitsdienst sowie niedergelassenen Kinder- und weitere Fachärzte zu unserem Netzwerk.

Häufig gestellte Fragen

  • Gibt es eine Erstberatung?

    Ja, unsere Erstberatung kann von Eltern bzw. Personensorgeberechtigten in der Sinnesspezifischen Frühförder- und Beratungsstelle wahrgenommen werden. Wir arbeiten mobil und kommen auf Wunsch zu Familien nach Hause. Unter den aktuellen Bedingungen der bundesweiten coronabedingten Kontakteinschränkungen beraten wir zudem telefonisch oder mittels Videotelefonie.

    Eltern können ihre individuelle Situation schildern und werden zu Unterstützungsangeboten der Oberlin Lebenswelten sowie des gesamten Oberlinhaus gezielt beraten. Bei Bedarf empfehlen wir weitere Spezialisten wie Hörakustiker sowie Fachärzte und -kliniken zur weiteren Diagnostik.

  • Wo findet die sinnesspezifische Frühförderung statt?

    Unser Team arbeitet mobil: Die Frühförderung erfolgt ambulant in unseren Räumlichkeiten, zu Hause oder in der Kita. Auf diese Weise können Förderschwerpunkte direkt im gewohnten Umfeld erarbeitet und geübt werden.

    In unserer Sinnesspezifischen Frühförder- und Beratungsstelle stehen speziell eingerichtete Räume zur zielgerichteten Hör- und Sehfrühförderung sowie zahlreiche Materialien der sinnesspezifischen Diagnostik zur Verfügung. Ein vollständig abdunkelbarer Raum ermöglicht auch sehr stark sehbeeinträchtigten Kindern das Erkennen von speziellen Lichtquellen, die andererorts für das Kind nicht wahrnehmbar wären.

  • In welchem Umfang findet die sinnesspezifische Frühförderung statt?

    Entsprechend des ermittelten Hilfebedarfs gibt es 1 bis 2 Termine pro Woche – in der Regel im Wechsel in unserer Sinnesspezifischen Frühförder- und Beratungsstelle, zu Hause oder in der Kita. Wir bieten Fördereinheiten von montags bis freitags. Die wöchentlichen Termine werden individuell zwischen dem zuständigen Mitarbeitenden und Ihnen als Eltern oder der Kita vereinbart.

  • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Eltern?

    Unsere Mitarbeitenden leiten Eltern bzw. Personensorgeberechtigte beim speziellen Umgang mit ihrem Kind an. Sie zeigen auf, wie diese ihr Lebensumfeld gestalten können, um es optimal an die individuellen Bedürfnisse des Kindes anzupassen. Zudem begleiten wir den Anpassungsprozess von technischen Hilfsmitteln wie Hörgeräten und Cochlea Implantaten (CI).

    Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den Eltern. Diese werden regelmäßig über den Verlauf der Förderung und die Entwicklung ihres Kindes informiert. Auch Bezugspersonen wie Angehörige und Erzieher werden auf Wunsch miteinbezogen.

  • Wie beantrage ich die sinnesspezifische Frühförderung?

    Für Kinder mit oder drohender Behinderung besteht laut Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein Rechtsanspruch auf heilpädagogische Frühförderung. Diese können Eltern bzw. Personensorgeberechtigte beim zuständigen Rehabilitationsträger – in der Regel Träger der Eingliederungs- oder der Jugendhilfe – beantragen. Eine Übersicht zu den Zuständigkeiten finden Sie meist auf den Websites von Stadtverwaltungen oder Landkreisen.

    Die Frühförderung wird gewöhnlich zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr bewilligt. Besteht danach weiterhin Unterstützungsbedarf, ist ein Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen. Gern unterstützen wir Sie dabei.

Methodik

Grundlage der sinnesspezifischen Frühförderung ist eine umfassende interdisziplinäre Diagnostik. Diese dient dazu, den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes unter den besonderen Bedingungen seiner Sinnesbeeinträchtigung zu erfassen und den Förderbedarf zu ermitteln. Basierend auf diesen Ergebnissen wird ein individueller Förderplan erstellt. Die Wahl der Förder- und Therapiemethoden ist abhängig vom Unterstützungsbedarf und von der Entwicklung des Kindes. Wir arbeiten nach anerkannten und bewährten Methoden und Ansätzen.

  • Förderung für Kinder mit Hörbeeinträchtigungen

    Die grundsätzliche Methodenwahl bei Kindern mit Hörbeeinträchtigungen erfolgt zwischen einem rein hörgerichteten Ansatz und einer Vorgehensweise, die auch Gebärden einbezieht. Dabei werden die Voraussetzungen des Kindes mitberücksichtigt und die Methodenwahl erfolgt in Absprache mit den Eltern bzw. Personensorgeberechntigten. Schwerpunkt ist bei beiden Ansätzen die Förderung der auditiven Wahrnehmung, also des Hörens. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass Gebärden den Lautspracherwerb sehr sinnvoll unterstützen können.

    Folgende weitere Elemente können in die Förderung miteinfließen:

    • rhythmisch-musikalische Erziehung
    • früher Schriftsprachgebrauch
    • visuelle Lautsprachperzeption (Ablesen von den Lippen)
    • Erstellen eines Erlebnisbuches
    • Visualisieren von Inhalten und Einsetzen von Strukturierungshilfen (z. B. Wochenpläne)
    • Mundmotorik- und Artikulations-Übungen
    • Förderung der phonologischen Bewusstheit
  • Förderung für Kinder mit auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)

    Für Kinder mit auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) bieten wir entsprechend der individuellen Auffälligkeiten ein darauf abgestimmtes Förderprogramm mit Schwerpunkt auf der phonologischen Ebene.

  • Förderung für Kinder gehörloser Eltern (CODA)

    Kinder gehörloser Eltern (CODA) erhalten – je nach Erfordernis – Unterstützung im Lautspracherwerb oder Hilfen zur Kommunikation mit den Eltern (Gebärdensprachförderung).

  • Förderung für hörsehbeeinträchtigte und taubblinde Kinder

    In der Förderung hörsehbeeinträchtigter und taubblinder Kinder nutzen wir die Methodik, die in der nationalen und internationalen Fachwelt entwickelt und diskutiert wird, und mit der wir im kontinuierlichen Austausch stehen. Insbesondere sind uns folgende Schwerpunkte wichtig:

    • Förderung und funktionale Nutzung auch minimaler Hör- und Sehfähigkeiten – einschließlich einer angemessenen Hilfsmittelversorgung
    • Kommunikationsanbahnung und -förderung, Entwicklung und Nutzung einer geeigneten Kommunikationsform, Anwendung der Unterstützten Kommunikation (UK)
    • Förderung von Eigenaktivität und Erleben von Selbstwirksamkeit nach Lilli Nielsen
    • Unterstützung der basalen Wahrnehmung durch basale Stimulation nach Andreas Fröhlich
    • Ermöglichen von Umwelterfahrungen, Aufbau und Förderung einer Begriffsbildung
    • Förderung aller Sinnesbereiche, um eine optimale Kompensation der fehlenden Fernsinne (Sehen und Hören) zu ermöglichen
    • Förderung von Orientierung und Mobilität

    Individuell abgestimmt können neben Lautsprache und Gebärden folgende Kommunikationsformen eingesetzt werden:

    • taktile Gebärden
    • Bezugsobjekte
    • Bildkarten
    • Daktylieren oder Lormen
    • elektronische Kommunikationshilfen (Talker, Tablet)

    Bei allen Kindern ist es wichtig, die Gesamtheit der kindlichen Entwicklung im Blick zu behalten und möglichen Folgebeeinträchtigungen in den Bereichen Kognition, Verhalten und Motorik entgegenzuwirken. Eine besondere Bedeutung kommt dem Erlernen von Strategien im Umgang mit Situationen des Nicht-Verstehens und Nicht-Verstanden-Werdens zu.

  • Unterstützte Kommunikation (UK)

    Unterstützte Kommunikation (UK) ist ein Sammelbegriff für Methoden, welche die Kommunikation von Menschen mit Autismus ermöglichen sollen, die nicht oder kaum über Lautsprache verfügen. Mit Hilfe von UK wird die vorhandene Lautsprache ergänzt oder ersetzt. Ziel ist es, dass die Kommunikationsfähigkeit von Menschen mit Autismus erweitert und für alle Kommunikationspartner allgemeinverständlich wird.

    UK-Methoden werden für jeden Menschen individuell angepasst, diese unterteilen sich in:

    • körpereigene Kommunikationensformen, z. B. lautsprachbegleitende Gebärden, welche die die wichtigsten Begriffe eines Satzes darstellen 
    • elektronische Hilfsmittel, z. B. Computer mit Lautsprach- oder Schriftsprachausgabe
    • nichtelektronische Hilfsmittel, z. B. Kommunikationstafeln, Bild- und Symbolkarten

Ihre Ansprechpartnerin

Anne-Marie Splinter

Leiterin Sinnesspezifische Frühförder- und Beratungsstelle

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Standort

Sinnesspezifische Frühförder- und Beratungsstelle

In der Sinnesspezifischen Frühförder- und Beratungsstelle sind Familien richtig, die sich Sorgen um die altersgerechte Entwicklung ihres Kindes aufgrund einer Sinnesbeeinträchtigung machen oder die bereits eine entsprechende medizinische Diagnose erhalten haben. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Leistungsangebote und erfahren, wo Sie uns finden.  

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